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Überblick und Philosophie
Bürgerwebseite
Staatsbank
Kontoeröffnung
Firmengründung und Investition
Firmengewinne
Handel national und international



Überblick und Philosophie
Die Wirtschaftssimulation (WiSim) des Großherzogtums Arcor besteht seit dem September 2003 und basiert auf dem WiSim - System der Republik Freiland. Im Verlauf seit der Existenz sind dabei wesentliche Unterschiede entstanden und das damalige technische System der WiSim der Republik Freiland fungiert nur noch als Fundament. Die WiSim ist für die beiden Nutzerbereiche Produzenten und Konsumenten möglichst einfach gehalten und soll vor allem dem Spaßfaktor dienen. Natürlich wurden mit der Zeit die eigenen Ansprüche an der WiSim immer wieder größer. So wurde 2005 eine umfangreiche Wirtschaftsreform durchgeführt um das gesamte System realistischer und transparenter zu gestalten. Teilnehmen an der WiSim des Großherzogtums können generell alle natürlichen und juristischen Personen. Als Grundprinzip kann man sagen: Um so aktiver man mitmacht, um so mehr Geld kann man verdienen. Auf den nachfolgenden Seiten wird das System und alle damit verbundenen Komponenten erklärt, damit jede Person sich eine Vorstellung von der WiSim des Großherzogtums Arcor machen kann und ein optimales Mitwirken möglich ist.

Bürgerwebseite
Jedem Staatsbürger wird empfohlen eine eigene Bürgerwebseite zu erstellen und diese dabei auch regelmäßig zu pflegen. Mit dem Begriff Bürgerwebseite ist eine Webseite gemeint, auf der man Daten und Informationen über die jeweilige Person finden kann. So können ein Lebenslauf, Ämter und andere Dinge dort Platz finden. Interessant für die WiSim wird die Bürgerwebseite, da man auf dieser auch seinen Besitzt darstellen kann. Wichtig ist zu sagen, dass man dort wirklich nur Güter als seinen Besitzt veröffentlichen darf, die tatsächlich über die WiSim des Großherzogtums erworben wurden. Man kann demnach erst einen Wagen als sein Besitzt dort anzeigen, wenn man wirklich ein Automobil gekauft hat.

Staatsbank
Im Großherzogtum Arcor existiert nur eine zulässige Bank, die Staatsbank Arcor. Alle Transaktionen die Bürger und Unternehmen betreffen werden über die Staatsbank abgewickelt. Die Staatsbank besitzt eine Internetpräsenz auf der man seine Überweisungen tätigen, sowie seinen Kontostand abfragen kann. Auf dieser Seite kann man auch sein Privatkonto (Bürgerkonto) und sein Firmenkonto einrichten. Die Staatsbank wird von dem Direktor der Staatsbank geleitet, welcher für den reibungslosen Ablauf aller die Bank betreffenden Dinge Sorge trägt.

Kontoeröffnung
Jeder Bürger hat das Recht an der WiSim teilzunehmen, dies ist jedoch keine Pflicht. Die Nutzung der WiSim bringt in der Regel aber nur Vorteile und aus diesem Grund nehmen faktisch alle Bürger an dem Wirtschaftsleben des Großherzogtums teil. Wenn Sie Neubürger sind und an der WiSim teilnehmen möchten, dann müssen Sie zunächst ein Konto eröffnen, die Eröffnung eines Kontos ist eine Bürgerpflicht. Ein Konto können Sie auf der Webseite der Staatsbank, unter den gleichnamigen Link, einrichten lassen. Der Bankdirektor erhält dann eine E-Mail, und überprüft die eingegangene Kontoeröffnung. Sobald er dies getan hat und alle Angaben korrekt sind, wird er das Konto anlegen. Zur Bestätigung lässt der Bankdirektor Ihnen eine E-Mail zukommen, in der Ihre Kontonummer, und Ihr Benutzername (Kontoname) enthalten sind. Diese Daten sind äußerst wichtig, damit Sie später einen Kontoauszug ziehen und Überweisungen tätigen können. Nachdem die Bestätigungsmail des Bankdirektors angekommen ist, können Sie sich direkt den oben angesprochenen ersten Kontoauszug drucken lassen. Dazu müssen Sie einfach auf die Homepage der Staatsbank gehen und dann in den Bereich Kontostandsabfrage. Die vom Bankdirektor bestätigten Daten müssen nun dort eingegeben werden. Unter Benutzername geben Sie ihren Kontonamen ein. Unter Passwort das von Ihnen bestimmte Passwort. Nachdem Sie auf "abschicken" geklickt haben, wird ein Kontoauszug an Sie per E-Mail versendet. Nach kurzer Zeit wird dann der Kontoauszug bei Ihnen angekommen sein und Sie erfahren Ihren aktuellen Kontostand.

Firmengründung und Investition
Zur Firmengründung müssen Sie zuerst eine Homepage erstellen oder erstellen lassen. Auf dieser Homepage müssen Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen niederlegen. Nachdem Ihre Homepage erstellt ist, müssen Sie im Wirtschaftsforum des Großherzogtums Arcor einen Antrag auf Firmengründung stellen. Das Wirtschaftsministerium wird darauf Ihren Antrag überprüfen und dann entscheiden ob Sie Ihre Firma in dieser Form gründen und eröffnen dürfen. Ihr Antrag muss folgende Informationen beinhalten:
* Name der Firma
* Name des Inhabers
* Url der Internetpräsenz
* Investitionssumme

Nach erfolgreicher Gründung müssen Sie, falls dies Ihre erste Firmengründung ist, ein Konto für Ihre Firma eröffnen. Alle weitere Firmen erhalten dasselbe Konto. Investitionen: Das Wirtschaftsministerium des Großherzogtums Arcor berechnet alles mit Einheiten pro Firma. Das heißt: Man erhält, wenn man einbürgert, 6 Mio. Arcor Mark (AM) Startkapital. Eine Einheit entspricht dabei 1 Mio. AM. Wenn man eine Firma gründet, muss man mindestens 1 Mio. AM investieren. Aus dieser Investitionssumme errechnet sich dann die Firmengröße. Das Startkapital wird vom Wirtschaftsministerium verwaltet und kann nur zur Gründung einer Firma verwendet werden. Nachdem man seine 6 Mio. AM Startkapital verbraucht hat, kann man jedoch aus seinem Privatgeld weiterhin investieren und seine Firmen ausbauen. Firmengröße: Aus der Investitionssumme errechnet sich, wie schon gesagt, die Firmengröße. Die genaue Berechnung lautet: Die Wurzel aus der eingesetzten Summe in Million * 3,17. Dabei wird immer auf die nächste ganze Zahl abgerundet. Erwähnen sollte man noch, dass 5 Firmen á 1 Mio. AM Investition mehr Gewinn bringen, als 1 Firma á 5 Mio. AM. Dies resultiert aus der Größeneinheit die man mit seiner Investition erwirbt. Investiert man 1 Mio. AM errichtet man eine Firma der Größe 3. Bei 5 Mio. AM nur noch eine Firma der Größe 7. Wie man erkennen kann sind mehrere kleinere Firmen hinsichtlich Ihres Investitionsaufwandes erheblich effektiver als wenige größere Firmen.

6 Firmen á 1 Mio. AM = Firmengröße 18
1 Firma á 6 Mio. AM = Firmengröße 7

Als Kuriosa kann man eine Firma bezeichnen, in die 6 Mio. AM investiert wurden, denn hier steigt die Firmengröße nicht. Die Investition kann als eine Stabilisierungsinvestition angesehen werden. Erst bei 7 Mio. AM steigt die Firmengröße erneut.

Firmengewinne
Neben dem Geld, das man durch den direkt Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an echte Bürger verkauft erwirtschaftet (siehe Handel), erhält man jeden Monat automatisch eine Gewinnsumme, die aus den virtuellen Bürgern resultiert. Der Gewinn berechnet sich nach der Firmengewinnverordnung. Entscheidend an der Formel ist folgendes Prinzip: Der Gewinn den man pro Einheit bekommt richtet sich danach wie viele Firmeneinheiten man selbst besitzt, bezogen auf die gesamte Anzahl aller Einheiten, die echte Bürger besitzen. Wenn 10 Bürger je 10 Einheiten besitzen, so bekommt jeder Bürger 10% des Gewinns. Wenn einer seinen Anteil auf 20 erhöhen würde, so bekäme dieser Bürger nun ca. 18% und jeder andere etwa 9%. Die gesamte Kaufkraft variiert dabei noch durch eine steigende oder sinkende Arbeitslosenquote, Anzahl von Rentnern und Arbeitsunfähigen, sowie durch Änderungen der Lohnsteuer und in der Sparquote. Mit der Sparquote ist das Geld gemeint, welches die virtuellen Bürger sparen und der Wirtschaft somit vorenthalten.

Handel national und international
Mit dem Begriff Handel ist nichts anderes als das Kaufen und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen gemeint. Das Kaufen und Verkaufen funktioniert dabei folgendermaßen: Ein Bürger möchte ein Haus käuflich erwerben. Er schaut sich auf der Website des oder der Anbieter um (oder veröffentlicht seine Kaufabsicht im Handelsforum) und entscheidet sich für ein kleines Häuschen. Das Haus soll 250.000,- AM kosten. Der potentielle Käufer kann darauf mit dem Verkäufer verhandeln und schafft es schließlich den Kaufpreis auf 225.000,- AM zu drücken. In dem Moment wo sich die beiden Handelseinig sind, muss der Kauf im Handelsforum veröffentlicht werden und das Haus (Foto) darf in die Bürgerwebsite aufgenommen werden. Der Käufer muss nun die 225.000,- AM von seinem Konto auf das Konto des Anbieters überweisen und der Handel ist perfekt. Firmenhandel: Natürlich kann man auch mit Firmen handeln, das heißt die komplette Firma an jemand anderen verkaufen. Dies ist jedoch zu beantragen und wird vom Kartellamt (Wirtschaftsministerium) geprüft. Dazu reicht es einen entsprechenden Antrag im Wirtschaftsforum zu stellen. Der Verkauf ist Verhandlungssache der beteiligten, allerdings wird vom Kartellamt geprüft ob der Preis vertretbar ist. Überweisung: Wenn Sie ein Produkt gekauft oder eine Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, müssen Sie dies natürlich bezahlen indem Sie den Schuldbetrag auf das Firmenkonto des beanspruchten Anbieters überweisen. Um das Geld zu überweisen müssen Sie wie folgt vorgehen. Unter Benutzername müssen Sie Ihren Kontoname eingeben und unter Passwort Ihnen Passwort. Bei Überweisungssumme geben Sie den Preis der Ware bzw. Dienstleistung ein. Das Feld Überweisungsgrund ist vorgesehen um den Name des Produktes, Verkäufer, Käufer usw. anzugeben. Beim Empfänger müssen Sie die Kontonummer der entsprechenden Firma eingeben. Eine Liste aller Konten finden sie dabei auf den Seiten der Staatsbank. Der internationale Handel funktioniert generell genauso wie der nationale Handel. In diesem Falle kaufen Sie die Ware jedoch nicht bei einem einheimischen Unternehmen, sondern bei einem Unternehmen im Ausland. Auslandsüberweisung: Bei Auslandsüberweisungen ist das Vorgehen identisch mit nationalen Überweisungen, Sie müssen nur zusätzliches Feld Bankcode ausfüllen. Die Konten und Bankcodes der ausländischen Firmen finden Sie auf den Seiten der Staatsbank.
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