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Staatsregierung
Die Exekutive, ausführende Gewalt, im Großherzogtum Arcor ist zuständig für
die Umsetzung der Gesetze des Staates. Mitglieder der Exekutive sind der
Staatskanzler, die Minister und Staatssekretäre. Zusammen bilden sie die
Staatsregierung des Großherzogtums Arcor. Die Exekutive im Großherzogtum
Arcor besitzt kein Recht zum Erlass von Rechtsverordnungen und somit gibt
es kein exekutives Recht.
Der Staatskanzler ist der Regierungschef der Staatsregierung. Er wird durch
das Volk gewählt. Die Minister und Staatssekretäre werden auf seinen
Vorschlag durch den Großherzog ernannt und entlassen. Der Staatskanzler
bestimmt die Grundlinien der Staatspolitik. Der Staatskanzler kann unter
Umständen sehr geringen Einfluss auf die Gesetzgebung besitzen, da er
direkt vom Volk gewählt wird und damit die Möglichkeit besteht, dass er
keine eigene Mehrheit im Staatsparlament verweisen kann.
Die Ministerien sind für die Verwaltung auf der Staatsebene zuständig. Die
politische Leitung liegt bei den einzelnen Ministern. Neben diesen stehen
an der Spitze der Ministerien die Staatssekretäre. Die Anzahl und die
Kompetenzbereiche der Ministerien werden durch die Staatsregierung
bestimmt.
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