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Staatsregierung

Die Exekutive, ausführende Gewalt, im Großherzogtum Arcor ist zuständig für die Umsetzung der Gesetze des Staates. Mitglieder der Exekutive sind der Staatskanzler, die Minister und Staatssekretäre. Zusammen bilden sie die Staatsregierung des Großherzogtums Arcor. Die Exekutive im Großherzogtum Arcor besitzt kein Recht zum Erlass von Rechtsverordnungen und somit gibt es kein exekutives Recht.

Der Staatskanzler ist der Regierungschef der Staatsregierung. Er wird durch das Volk gewählt. Die Minister und Staatssekretäre werden auf seinen Vorschlag durch den Großherzog ernannt und entlassen. Der Staatskanzler bestimmt die Grundlinien der Staatspolitik. Der Staatskanzler kann unter Umständen sehr geringen Einfluss auf die Gesetzgebung besitzen, da er direkt vom Volk gewählt wird und damit die Möglichkeit besteht, dass er keine eigene Mehrheit im Staatsparlament verweisen kann.

Die Ministerien sind für die Verwaltung auf der Staatsebene zuständig. Die politische Leitung liegt bei den einzelnen Ministern. Neben diesen stehen an der Spitze der Ministerien die Staatssekretäre. Die Anzahl und die Kompetenzbereiche der Ministerien werden durch die Staatsregierung bestimmt.

 

 

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