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Staatsparlament
Das Staatsparlament beschließt die Gesetze der staatlichen und kollektiven
Gesetzgebung, kontrolliert die Staatsregierung, beschließt Staatsverträge
und ist Vermittler zwischen Regierung und Kronländerkammer. Die Mitglieder
des Parlamentes sind nur ihrem Gewissen unterworfen.
Seit der Verfassungsänderung vom 11. Mai 2006 erhalten alle Staatsbürger
des Großherzogtum Arcor nach 28 Tagen Bürgerschaft den Abgeordnetenstatus
und besitzen damit Rede- und Abstimmungsrecht im Staatsparlament.
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