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Staatsparlament

Das Staatsparlament beschließt die Gesetze der staatlichen und kollektiven Gesetzgebung, kontrolliert die Staatsregierung, beschließt Staatsverträge und ist Vermittler zwischen Regierung und Kronländerkammer. Die Mitglieder des Parlamentes sind nur ihrem Gewissen unterworfen.


Seit der Verfassungsänderung vom 11. Mai 2006 erhalten alle Staatsbürger des Großherzogtum Arcor nach 28 Tagen Bürgerschaft den Abgeordnetenstatus und besitzen damit Rede- und Abstimmungsrecht im Staatsparlament.


 

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