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Staatshaushalt
Der Staatshaushalt wird zu Beginn einer jeden Legislaturperiode durch den
amtierenden Staatskanzler in Zusammenarbeit mit seinem Wirtschaftsminister
ermittelt und dem Staatsparlament zur Annahme vorgelegt.
Aufgrund der seit Jahren anhaltenden guten
Wirtschaftsmarktlage und den damit verbundenen hohen Steuereinnahme, ist
dieser nicht nur ausgeglichen, sondern erwirtschaftet regelmäßige
Überschüsse, welche von der Regierung in hauptsächliche soziale Projekte
investiert wird.
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