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Staatshaushalt

Der Staatshaushalt wird zu Beginn einer jeden Legislaturperiode durch den amtierenden Staatskanzler in Zusammenarbeit mit seinem Wirtschaftsminister ermittelt und dem Staatsparlament zur Annahme vorgelegt.

 

Aufgrund der seit Jahren anhaltenden guten Wirtschaftsmarktlage und den damit verbundenen hohen Steuereinnahme, ist dieser nicht nur ausgeglichen, sondern erwirtschaftet regelmäßige Überschüsse, welche von der Regierung in hauptsächliche soziale Projekte investiert wird.

 

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