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Großherzog
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Carmen I. von de
Mora - Trauenstein
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»Der Großherzog ist Oberhaupt des Staates, Symbol seiner
Einheit und Dauer.« (Auszug aus der Verfassung)
Die Verfassung hat dem Großherzog eine starke Position im politischen
System des Großherzogtums zugewiesen, da der Großherzog de jure ein
Vetorecht bei allen Entscheidungen des Staatsparlaments besitzt, er das
Parlament auflösen kann, den Oberbefehl über die Streitkräfte besitzt und ihm
noch weitere Rechte zugeordnet wurden. De facto agiert der Großherzog
jedoch in erster Linie repräsentativ. Das Großherzogtum Arcor ist, entgegen
anderer Herzogtümer, eine Erbmonarchie.
Die derzeitige Großherzogin bestieg, auf Erlass ihres Vorgängers Jakob von
Arcor, am 28. September 2005
den Thron und ist damit noch sehr kurz Staatsoberhaupt unserer Nation.
Geboren wurde die Großherzogin am 05. Dezember 1961 im damaligen Königreich
Atraverdo. Entgegen der bisherigen Gepflogenheiten übernahm mit ihr zum
ersten Mal in der Geschichte des Landes eine Bürgerliche das Amt
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