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Einwanderungsbehörde


Herzlich willkommen im Bereich der Einwanderungsbehörde!

 

Ihren Antrag auf Einbürgerung müssen Sie im Staatsforum  im Bereich „Neubürgeranmeldungen“ stellen. Dort werden einige Daten von Ihnen abgefragt, sowie das Studium der Verfassung des Großherzogtums und des Staatsbürgerschaftsgesetzes abverlangt. Dies ist zu Ihrem eigenen Vorteil, um so die Strukturen des Großherzogtums schneller und besser kennen zu lernen. Diese Daten finden Sie im Gesetzesblatt   des Großherzogtum Arcor.

 

Sofern Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz erfüllen, wird Ihnen die Staatsbürgerschaft im Großherzogtum Arcor verliehen.

 

Fragen zu den für Sie grundsätzlichen, aber auch, je nach Neigung und Fähigkeit, speziellen Möglichkeiten im Großherzogtum beantworten wir Ihnen gerne und bedenken Sie: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!



Mit freundlichen Grüßen

Der Minister des Inneren

 

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