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Einwanderungsbehörde
Herzlich willkommen im Bereich der Einwanderungsbehörde!
Ihren Antrag auf Einbürgerung müssen Sie im Staatsforum im Bereich „Neubürgeranmeldungen“
stellen. Dort werden einige Daten von Ihnen abgefragt, sowie das Studium
der Verfassung des Großherzogtums und des Staatsbürgerschaftsgesetzes
abverlangt. Dies ist zu Ihrem eigenen Vorteil, um so die Strukturen des
Großherzogtums schneller und besser kennen zu lernen. Diese Daten finden
Sie im Gesetzesblatt des Großherzogtum Arcor.
Sofern Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der
Staatsbürgerschaft nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz erfüllen, wird Ihnen
die Staatsbürgerschaft im Großherzogtum Arcor verliehen.
Fragen zu den für Sie grundsätzlichen, aber auch, je nach
Neigung und Fähigkeit, speziellen Möglichkeiten im Großherzogtum
beantworten wir Ihnen gerne und bedenken Sie: Es gibt keine dummen Fragen,
nur dumme Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Der Minister des Inneren
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