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Staatsaufbau

Zentrale Merkmale für das Großherzogtum Arcor sind: die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative, die parlamentarische Monarchie, sowie der Föderalismus. Die Kronländer bilden als teilsouveräne Provinzen eine zweite Entscheidungsebene mit eigener Exekutive und Legislative. Die Judikative wird im gesamten Staatsgebiet durch das Staatsgericht wahrgenommen. Die Verfassung benennt das Großherzogtum als einen unteilbaren, laizistischen, föderativen, demokratischen und sozialen Staat. Staat und Religion werden strikt getrennt. Im Großherzogtum Arcor ist die Rolle der Parteien nur schwach ausgeprägt, da der Staatskanzler (Regierungschef) direkt vom Volk gewählt wird und im Staatsparlament alle Bürger als Abgeordnete fungieren.

Das Großherzogtum Arcor ist für seine ausgesprochen liberale und tolerante Haltung bekannt. So ist der Konsum von Drogen nicht gänzlich verboten. Weiter besitzt Arcor ein modernes Familien- und Eherecht, welches auch homosexuellen Paaren die Eheschließung ermöglicht. Fremde Menschen werden freundlich bis freundschaftlich aufgenommen. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen gesellschaftlichen Stellenwert und gehört zum üblichen guten Ton. Diese liberale und tolerante Grundhaltung spiegelt sich auch wider am Anteil der Menschen ausländischer Abstammung, diese machen nämlich 20% der Gesamtbevölkerung aus. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist stark ausgeprägt, trotz des großen Nationalstolzes ist man weltoffen und stellt gerne und schnell Kontakte zu anderen Menschen her. Das gemeinsame Essen und Trinken und Zeit verbringen ist ein üblicher Brauch.

 

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