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Staatsaufbau
Zentrale Merkmale für das Großherzogtum Arcor sind: die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative
und Judikative, die parlamentarische Monarchie, sowie der Föderalismus. Die
Kronländer bilden als teilsouveräne Provinzen eine zweite
Entscheidungsebene mit eigener Exekutive und Legislative. Die Judikative
wird im gesamten Staatsgebiet durch das Staatsgericht wahrgenommen. Die
Verfassung benennt das Großherzogtum als einen unteilbaren, laizistischen,
föderativen, demokratischen und sozialen Staat. Staat und Religion werden
strikt getrennt. Im Großherzogtum Arcor ist die Rolle der Parteien nur
schwach ausgeprägt, da der Staatskanzler (Regierungschef) direkt vom Volk
gewählt wird und im Staatsparlament alle Bürger als Abgeordnete fungieren.
Das Großherzogtum Arcor ist für seine ausgesprochen liberale und tolerante
Haltung bekannt. So ist der Konsum von Drogen nicht gänzlich verboten.
Weiter besitzt Arcor ein modernes Familien- und Eherecht, welches auch
homosexuellen Paaren die Eheschließung ermöglicht. Fremde Menschen werden
freundlich bis freundschaftlich aufgenommen. Gastfreundschaft hat einen
sehr hohen gesellschaftlichen Stellenwert und gehört zum üblichen guten
Ton. Diese liberale und tolerante Grundhaltung spiegelt sich auch wider am
Anteil der Menschen ausländischer Abstammung, diese machen nämlich 20% der
Gesamtbevölkerung aus. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist stark
ausgeprägt, trotz des großen Nationalstolzes ist man weltoffen und stellt
gerne und schnell Kontakte zu anderen Menschen her. Das gemeinsame Essen
und Trinken und Zeit verbringen ist ein üblicher Brauch.
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